Information zur Durchführung von Schnelltests (PoC-Antigen-Tests)

 

Wer soll getestet werden?

Jeder, der die Einrichtung bewohnt oder betritt: Alle Bewohner, Besucher, Mitarbeiten und Dienstleister.

Wer soll wie oft getestet werden?

Allen Bewohnern, die vollständig geimpft sind, wird wöchentlich die Möglichkeit zur PoC-Testung in ihrem Zimmer angeboten. Alle anderen Bewohner werden drei
Mal in der Woche getestet.

Mitarbeiter werden mindestens zwei Mal pro Woche vor Dienstbeginn getestet, wenn sie vollständig geimpft sind, ansonsten drei Mal pro Woche.

Besucher, Dienstleister und Ehrenamtliche werden unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung getestet. Wenn Personen einen Selbsttest oder einen negativen PoC-Test haben, der nicht älter als 24 Std ist, entfällt ein erneuter Test.

Die Testpflicht entfällt in einer Notsituation, u. a. für Rettungskräfte, Ärzte und Seelsorger.

Wer soll die Tests durchführen?

Die Tests werden ausschließlich von geschulten Fachkräften durchgeführt.

Es ist keine vorherige Terminabsprache zur Testung notwendig. Es können kurze Wartezeiten entstehen, da der PoC-Test direkt ausgewertet wird.

Wo soll getestet werden?

Bei Bedarf finden PoC-Tests vor dem Betreten der Einrichtung im Empfangsbereich statt.

Welche Regeln sind zu beachten?

Völlig unabhängig vom Testergebnis gelten weiterhin die üblichen Schutzvorkehrungen, wie das Tragen von FFP2 Masken, die Einhaltung des Mindestabstands und die Handhygiene.

Bescheinigungen über ein negatives PoC-Testergebnis können auf Wunsch ausgestellt werden und sind für 24 Stunden gültig.

Bei einem positiven Ergebnis erfolgt immer eine Information an das zuständige Gesundheitsamt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Bei positivem Testergebnis sind das Betreten der Einrichtung und damit ein Besuch des pflegebedürftigen Menschen nicht möglich.